Der EU AI Act verpflichtet Unternehmen zur Risikoklassifizierung ihrer KI-Systeme, zur Einhaltung von Transparenzpflichten und zum Verzicht auf verbotene KI-Praktiken.

Die vier Risikoklassen

Der EU AI Act teilt KI-Systeme in vier Klassen ein:

1. Verbotene KI – nicht erlaubt, sofort einzustellen:

  • Soziale Bewertungssysteme (Social Scoring)
  • Biometrische Echtzeitüberwachung im öffentlichen Raum (mit engen Ausnahmen)
  • Manipulative KI, die Menschen unbewusst beeinflusst

2. Hochrisiko-KI – strenge Anforderungen, Konformitätsbewertung nötig:

  • KI in kritischer Infrastruktur, Personalentscheidungen, Kreditvergabe, Strafverfolgung u.a.
  • Anforderungen: Risikomanagement, Datendokumentation, Transparenz, menschliche Aufsicht

3. Begrenzte Risiko-KI – Transparenzpflichten:

  • Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben (Art. 50 EU AI Act)
  • KI-generierte Inhalte müssen gekennzeichnet werden

4. Minimales Risiko – keine besonderen Pflichten:

  • KI-Spam-Filter, KI in Videospielen etc.

Was jetzt gilt (Stand Juli 2026)

  • Seit Februar 2025: Verbot verbotener KI-Praktiken gilt
  • Seit August 2025: Transparenzpflichten für Allzweck-KI-Modelle
  • Ab August 2026: Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme
  • Ab 2027: Weitere Anforderungen für bestimmte Sektoren

Was Unternehmen jetzt tun sollten

  1. Bestandsaufnahme: Welche KI-Systeme sind im Einsatz?
  2. Risikoklassifizierung: In welche Klasse fallen sie?
  3. Für Hochrisiko-KI: Konformitätsbewertung vorbereiten
  4. Für alle: Transparenzpflichten prüfen (Chatbots, generierte Inhalte)

In Kürze: Der EU AI Act gilt gestaffelt seit 2025. Unternehmen müssen ihre KI-Systeme klassifizieren, Transparenzpflichten einhalten und verbotene Praktiken sofort einstellen. Hochrisiko-KI braucht eine dokumentierte Konformitätsbewertung.