Der EU AI Act verpflichtet Unternehmen zur Risikoklassifizierung ihrer KI-Systeme, zur Einhaltung von Transparenzpflichten und zum Verzicht auf verbotene KI-Praktiken.
Die vier Risikoklassen
Der EU AI Act teilt KI-Systeme in vier Klassen ein:
1. Verbotene KI – nicht erlaubt, sofort einzustellen:
- Soziale Bewertungssysteme (Social Scoring)
- Biometrische Echtzeitüberwachung im öffentlichen Raum (mit engen Ausnahmen)
- Manipulative KI, die Menschen unbewusst beeinflusst
2. Hochrisiko-KI – strenge Anforderungen, Konformitätsbewertung nötig:
- KI in kritischer Infrastruktur, Personalentscheidungen, Kreditvergabe, Strafverfolgung u.a.
- Anforderungen: Risikomanagement, Datendokumentation, Transparenz, menschliche Aufsicht
3. Begrenzte Risiko-KI – Transparenzpflichten:
- Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben (Art. 50 EU AI Act)
- KI-generierte Inhalte müssen gekennzeichnet werden
4. Minimales Risiko – keine besonderen Pflichten:
- KI-Spam-Filter, KI in Videospielen etc.
Was jetzt gilt (Stand Juli 2026)
- Seit Februar 2025: Verbot verbotener KI-Praktiken gilt
- Seit August 2025: Transparenzpflichten für Allzweck-KI-Modelle
- Ab August 2026: Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme
- Ab 2027: Weitere Anforderungen für bestimmte Sektoren
Was Unternehmen jetzt tun sollten
- Bestandsaufnahme: Welche KI-Systeme sind im Einsatz?
- Risikoklassifizierung: In welche Klasse fallen sie?
- Für Hochrisiko-KI: Konformitätsbewertung vorbereiten
- Für alle: Transparenzpflichten prüfen (Chatbots, generierte Inhalte)
In Kürze: Der EU AI Act gilt gestaffelt seit 2025. Unternehmen müssen ihre KI-Systeme klassifizieren, Transparenzpflichten einhalten und verbotene Praktiken sofort einstellen. Hochrisiko-KI braucht eine dokumentierte Konformitätsbewertung.